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Kein Kinderbetreuungsgeld für drittstaatsangehörige Ehepartner österreichischer Angestellter der IAEO

RechtsprechungKinderbetreuungsgeldARD 6407/13/2014 Heft 6407 v. 24.7.2014

KBGG: § 2

IAEO-Amtssitzabkommen

Sind drittstaatsangehörige Ehepartner österreichischer Angestellter der IAEO gemäß dem IAEO-Amtssitzabkommen von den österreichischen Vorschriften über die Familienbeihilfe ausgeschlossen, so haben sie auch keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

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