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Durchgehendes Arbeitsverhältnis einer Kellnerin bei Überwiegen der Beschäftigungszeiten

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtARD 6407/6/2014 Heft 6407 v. 24.7.2014

ASVG: § 471b

ABGB: § 1151

Leistet eine Kellnerin einer im Durchschnitt an 12 Tagen pro Monat geöffneten Diskothek während ihrer über einen Zeitraum von rund 2,5 Jahren dauernden Beschäftigung in jedem Monat ihrer Tätigkeit an zumindest 3 Tagen pro Woche Dienste für den Arbeitgeber, zumeist an 7 bis 11 Tagen pro Monat, und fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass etwa aufgrund familiärer oder sonstiger zeitlicher Verpflichtungen ein Interesse der Arbeitnehmerin, die nur vereinzelt tagweise für andere Arbeitgeber tätig war, an der Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse besteht, so ist nicht von einer fallweisen Beschäftigung, sondern von einem durchgehenden Arbeitsverhältnis der Kellnerin auszugehen.

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