Art 14 DBA-Liechtenstein - Der VwGH kann keine sachliche Rechtfertigung dafür erkennen, dass Österreich seine Unternehmer im Rahmen des DBA-Liechtenstein ungleich behandelt, indem sich durch die Anwendung der Befreiungsmethode nur auf Freiberufler eine massive Begünstigung von Beziehern von Auslandseinkünften aus selbstständiger Arbeit gegenüber Beziehern von Auslandseinkünften aus Gewerbebetrieb ergibt. Daher hat er an den VfGH einen Antrag auf Prüfung der Rechtmäßigkeit von Art 14 DBA-Liechtenstein gestellt.