§ 293 Abs 3 EO - Eine Aufrechnung mit der Forderung des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gegen den der Exekution entzogenen Teil der Lohnforderung des Arbeitnehmers kommt mangels ausreichender Konnexität nicht in Betracht. Das für den rechtlichen Zusammenhang der beiden Forderungen erforderliche Kriterium des „einheitlichen Rechtsverhältnisses“ wird mit dem Bestand eines Dienstverhältnisses allein noch nicht verwirklicht.