§ 14 BAG, § 43, § 44 GewO - Verzichtet der Insolvenzverwalter nach einer kurzen Weiterführung des Betriebes in der Insolvenz des Lehrherrn noch innerhalb des ersten Monats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf das Fortbetriebsrecht gegenüber der Gewerbebehörde, kommt es dadurch zwar zu einer Ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses, die jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zurückwirkt, sondern erst mit der Abgabe des Verzichts gegenüber der Gewerbebehörde eintritt. Ein bereits zuvor berechtigt nach § 25 IO aus dem Lehrverhältnis ausgetretener Lehrling hat somit bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kündigungsentschädigung inklusive anteilige Sonderzahlungen und Schadenersatz für den in der Kündigungsfrist angefallenen weiteren Urlaub, weil das Lehrverhältnis erst mit Einlangen der Zurücklegung des Fortbetriebsrechts durch den Insolvenzverwalter fiktiv beendet worden wäre.