§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG - Durch die Veruntreuung von Kundengeldern erzielt der Filialleiter einer Bank auch dann im Veranlagungsweg zu erfassende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er die zu Unrecht behobenen Beträge für Kontoabdeckungen anderer Kunden verwendet, um seine zu großzügige Kreditvergabepolitik zu verschleiern.
VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0194