§ 10 Abs 2 EStG - Die Limitierung des Freibetrags für investierte Gewinne bei Mitunternehmern mit dem ihrer Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag verstößt weder gegen das innerstaatliche Sachlichkeitsgebot noch fällt sie in den Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes.
VwGH 19. 9. 2013, 2013/15/0207