§ 15 Abs 2 EStG, § 4a Sachbezugswerte-VO - Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf dem in einer parkraumbewirtschafteten Zone befindlichen Firmengelände unentgeltliche Parkplätze zur Verfügung und ist die Benutzung des Betriebsparkplatzes für den Arbeitnehmer verpflichtend, so liegt darin ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer die Parkplätze für ihr eigenes oder ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug (mit Möglichkeit der Privatnutzung) in Anspruch nehmen.