Verordnung des BMASK für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
BGBl II 2013/312, ausgegeben am 23. 10. 2013
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus werden Kontingente für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt: