Erlass des BMF vom 7. 10. 2013, BMF-010219/0342-VI/4/2013 (USt-Protokoll 2013)
Sachverhalt: Ein unecht steuerbefreiter Kleinunternehmer stellt Umsatzsteuer in Rechnung. Da dem Kleinunternehmer vom Finanzamt keine UID-Nummer erteilt wurde, enthält die Rechnung keine UID-Nummer. Für den betreffenden Veranlagungszeitraum wurde bzw wird vom Kleinunternehmer keine Optionserklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG abgegeben.