§ 4 Abs 4 ASVG - Vermittelt ein Disponent für ein Unternehmen aufgrund eines freien Dienstvertrages Transportaufträge, wobei er Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen kann, keinen Weisungen des Dienstgebers in Bezug auf das arbeitsbezogene Verhalten unterliegt und auch sonst bei der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsvertrages keine Anhaltspunkte bestehen, aus denen iSd § 4 Abs 2 ASVG ein Überwiegen der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbstständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit abzuleiten wäre, ist von einem freien Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 4 ASVG auszugehen.