Erlass des BMF vom 3. 10. 2013, BMF-010222/0077-VI/7/2013 (LSt-Protokoll 2013)
Sachverhalt: Der VwGH hat in seiner Entscheidung VwGH 31. 7. 2012, 2008/13/0086, ARD 6263/7/2012, klargestellt, dass für die Bemessung des Pendlerpauschales nicht der nächstgelegene Wohnsitz, sondern jener Wohnsitz maßgeblich ist, von dem aus die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte überwiegend angetreten werden (Anmerkung: Entscheidung zur Rechtslage bis 31. 12. 2012).