Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das KBGG geändert werden
BGBl I 2013/197, ausgegeben am 26. 9. 2013
Die aktuelle Novelle des KBGG sieht ab 1. 11. 2013 die Einbindung von Hebammen in die Betreuung von Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms vor. Hebammen können durch ihre fachkundige Hilfe und Beratung den normalen Verlauf der Schwangerschaft unterstützen und somit zB einen wichtigen Beitrag zur Senkung der steigenden Kaiserschnittrate leisten.