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BMF: Entnahme begünstigt besteuerter Gewinne

Lohnsteuer und AbgabenARD 6351/10/2013 Heft 6351 v. 10.9.2013

Info des BMF 9. 8. 2013, BMF-010203/0399-VI/6/2013

Nach § 11a Abs 3 EStG ist eine Nachversteuerung vorzunehmen, wenn in einem der Inanspruchnahme der Begünstigung folgenden Jahr das Eigenkapital entnahmebedingt sinkt. Nachzuversteuern ist höchstens jener Betrag, der in den vorangegangenen 7 Wirtschaftsjahren begünstigt besteuert worden ist.

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