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Anpassung der Witwenpension bei fehlerhafter Berechnung

SozialversicherungARD 6350/5/2013 Heft 6350 v. 6.9.2013

§ 264 ASVG - Wurde eine Witwenpension zwar irrtümlich, aber rechtskräftig ohne Berücksichtigung des eigenen Einkommens der Witwe festgestellt, steht einer Korrektur dieses Berechnungsfehlers der rechtskräftige Pensionsgewährungsbescheid entgegen. Auch § 264 Abs 7 bzw 7a ASVG kann keine Grundlage für eine Korrektur des seinerzeitigen Berechnungsfehlers abgeben, dies auch nicht für künftige Anpassungen der Witwenpension.

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