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Zustimmung zur Entlassung eines BR-Mitglieds wegen erheblicher Ehrverletzung

EntlassungARD 6347/4/2013 Heft 6347 v. 23.8.2013

§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG - Auch wenn ein BR-Mitglied erhebliche Ehrverletzungen gegen den Betriebsinhaber oder Arbeitnehmer des Betriebes begangen hat, darf das Gericht der Entlassung nur zustimmen, sofern durch die Ehrverletzungen eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen BR-Mitglied und Betriebsinhaber - in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht - nicht mehr zu erwarten ist.

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