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Ausschluss vom Arbeitsmarkt bei zwei notwendigen langen Reha-Aufenthalten

SozialversicherungARD 6345/4/2013 Heft 6345 v. 13.8.2013

§ 255 ASVG, § 123 BSVG - Sind bei einem gesundheitlich stark eingeschränkten Versicherten in den nächsten Jahren nicht nur leidensbedingte Krankenstände im Ausmaß von 6 bis 7 Wochen pro Jahr zu erwarten, sondern hat er im Abstand von 2 Jahren auch zwei zur Hintanhaltung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands unbedingt notwendige Reha-Aufenthalte im Ausmaß von jeweils 6 Wochen zu absolvieren, ist von einer derart ungünstigen Gesamtprognose auszugehen, dass der Versicherte als vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen gilt. Demzufolge hat er Anspruch auf eine auf 2 Jahre befristete Erwerbsunfähigkeitspension.

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