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EU-Beitritt Kroatiens: arbeits- und sv-rechtliche Hinweise

Basis-WissenARD 6335/5/2013 Heft 6335 v. 5.7.2013

ARD-Redaktion

Am 1. 7. 2013 ist Kroatien als 28. Mitglied der Europäischen Union beigetreten. Wie schon bei früheren EU-Erweiterungen (zuletzt Bulgarien und Rumänien 2007) sind auch im Beitrittsvertrag mit Kroatien zahlreiche Übergangsfristen vereinbart worden, durch die bestimmte Rechte und Freiheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.

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