vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachwirkung eines gekündigten KV bei Betriebsübergang?

KollektivverträgeARD 6334/2/2013 Heft 6334 v. 2.7.2013

Art 3 Abs 3 RL 2001/23/EG , § 13 ArbVG - Die EU-Betriebsübergangsrichtlinie (RL 2001/23/EG ) garantiert den von einem kollektivvertragslosen Betriebserwerber übernommenen Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen des alten „Kollektivvertrags“ des Veräußerers bis zum „Ablauf“ dieses alten Kollektivvertrags. Zur Frage, ob nur ein österreichischer Kollektivvertrag oder auch dessen „Nachwirkung“ im Fall der Kündigung ein „Kollektivvertrag“ iSd Betriebsübergangsrichtlinie ist, hat der OGH nun ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte