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Anwendung der EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige

SozialversicherungARD 6333/8/2013 Heft 6333 v. 28.6.2013

Art 1 VO (EU) 1231/2010 - Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der beiden EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004 auf Drittstaatsangehörige (und deren Familienangehörige) durch die sogenannten Drittstaatsverordnungen VO (EG) 859/2003 bzw VO (EU) 1231/2010 setzt voraus, dass sich die betreffenden Personen (aktuell) rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Von diesem Erfordernis ist auch dann nicht abzugehen, wenn der Drittstaatsangehörige die EU aufgrund einer rechtskräftigen Ausweisungsentscheidung (hier: wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel) verlassen musste.

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