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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

Neue VorschriftenARD 6333/2/2013 Heft 6333 v. 28.6.2013

BGBl II 2013/174, ausgegeben am 18. 6. 2013

Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2013 der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, KV 218/2013, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Der fachliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Einrichtungen (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen), deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.

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