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Keine Arbeitslosigkeit bei aufrechter geringfügiger selbstständiger Tätigkeit

ArbeitslosenversicherungARD 6325/8/2013 Heft 6325 v. 28.5.2013

VwGH 2. 5. 2012, 2009/08/0155

§ 12 Abs 1, § 12 Abs 6 AlVG - Gemäß § 12 Abs 1 AlVG idF BGBl I 2007/104 gilt ua als arbeitslos, wer eine (unselbstständige oder selbstständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat (Z 1), nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt (Z 2) und keine neue oder weitere Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) ausübt (Z 3).

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