Amtl Verlautbarung Nr 52/2013 vom 8. 5. 2013
Mit der 4. Änderung der Satzung 2011 der Wiener Gebietskrankenkasse wird die Regelung über Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen Gewebe rückwirkend mit 1. 1. 2013 aufgehoben.