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Kein Anspruch auf Diensterfindungsvergütung trotz erteiltem Gebrauchsmusterschutz

ArbeitsrechtARD 6323/2/2013 Heft 6323 v. 17.5.2013

§ 8 PatG, § 7 GMG - Entwickelt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein verbessertes Produktionsverfahren, das zunächst zugunsten der Arbeitgeber-Gesellschaft als Gebrauchsmuster geschützt wird, steht ihm dennoch kein gesetzlicher Vergütungsanspruch zu, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Idee des Arbeitnehmers keine schutzfähige Erfindung darstellte und das registrierte Gebrauchsmuster aus diesem Grund nichtig war.

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