BGBl II 2013/115, ausgegeben am 30. 4. 2013
Für den Wirtschaftszweig Sommertourismus (inkl Schausteller) wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 1.275 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.