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Promotiontätigkeit auf Messe - echtes Dienstverhältnis

SozialversicherungARD 6318/6/2013 Heft 6318 v. 23.4.2013

§ 4 Abs 2 ASVG - Die Promotiontätigkeit einer Hostess auf einem Messestand erfolgt im Rahmen eines versicherungspflichtigen echten Dienstverhältnisses, wenn eine tatsächliche generelle Vertretungsmöglichkeit angesichts der vereinbarten Verpflichtung zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und der erforderlichen Einschulung nicht gegeben war und die Hostess an feste Arbeitszeiten, Kleidungsvorschriften und bestimmte „Verhaltensregeln beim Arbeitseinsatz“ gebunden war.

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