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Arbeitsunfall - Haftung des Arbeitgebers

Schadenersatz und HaftungARD 6317/4/2013 Heft 6317 v. 19.4.2013

OGH 4. 3. 2013, 8 ObA 7/13g

§ 334 Abs 1 ASVG - Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so haftet er nach § 334 Abs 1 ASVG den Trägern der Sozialversicherung für die von ihnen dem verletzten Arbeitnehmer gewährten Leistungen. Im vorliegenden Fall wurde eine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers bejaht:

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