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DBA-BRD: Grenzgängereigenschaft - Luftlinie maßgeblich

Lohnsteuer und AbgabenARD 6305/9/2013 Heft 6305 v. 5.3.2013

BMF 19. 2. 2013, BMF-010221/0121-IV/4/2013; EAS 3321

Art 15 DBA-Deutschland - Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der „Nähe der Grenze“ befinden. Als „Nähe der Grenze“ gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Art 15 Abs 6 des Abkommens die „Lage in einer Zone von 30 km beiderseits der Grenze“.

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