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KV-Arbeitskräfteüberlassung: Erhöhter Überlassungslohn bei Akkord- und Prämienarbeit

KollektivverträgeARD 6304/3/2013 Heft 6304 v. 1.3.2013

Abschnitt IX Pkt 4a lit d, Abschnitt XII KV-Arbeitskräfteüberlassung - Nach einem mehr als 4 Wochen dauernden Einsatz in einem Leistungslohn- oder Prämiensystem im Beschäftiger-Betrieb hat die überlassene Arbeitskraft gemäß Abschnitt XII des KV-Arbeitskräfteüberlassung Anspruch auf den betriebsüblichen Leistungslohn bzw die betriebsübliche Prämie oder eine Erhöhung des Überlassungslohnes um 30 %; die Kenntnis des Überlassers von der Akkord- bzw Prämienarbeit des Arbeitnehmers ist für dessen erhöhten Lohnanspruch nicht Voraussetzung, sondern löst lediglich das innerhalb von 4 Wochen auszuübende Wahlrecht des Überlassers aus.

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