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Gesellschaftsteuer auf ergebnisunabhängige Zuschüsse

SteuerrechtARD 6303/8/2013 Heft 6303 v. 26.2.2013

§ 2 Z 4 lit a Kapitalverkehrsteuergesetz - Verpflichtet sich ein Gesellschafter bloß zur Tragung eines die Gesellschaft treffenden Aufwands aus einem einzelnen Geschäftsfall - unabhängig davon, ob der Aufwand im Jahresabschluss der Gesellschaft als verlustkausal zu Buche schlagen würde oder nicht - liegt kein Ausnahmefall im Sinne der EuGH-Rsp zu Verlustübernahmezusagen vor und unterliegen seine Zuschüsse als Leistungen gemäß § 2 Z 4 lit a KVG somit der Gesellschaftsteuer.

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