vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH: Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe im Finanzstrafverfahren

VerfahrensrechtARD 6298/9/2013 Heft 6298 v. 8.2.2013

§ 175 Abs 1 und 2 FinStrG - Zur Vermeidung einer unsachlichen Schlechterstellung eines im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren Bestraften gegenüber einem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren Verurteilten ist § 175 Abs 2 FinStrG so zu verstehen, dass die in §§ 3 und 3a StVG eröffnete Option der Abwendung der Verbüßung einer kurzen Freiheitsstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen auch einer von der Finanzstrafbehörde mit einer (Ersatz-)Freiheitsstrafe belegten Person zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte