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Kosten für wertlose Ausbildung vom Arbeitgeber nicht rückforderbar

ArbeitsrechtARD 6297/4/2013 Heft 6297 v. 5.2.2013

§ 2d AVRAG - Eine für den Arbeitnehmer völlig wertlose, weil nicht verständliche Ausbildung kann nicht als „erfolgreich“ absolvierte Ausbildung iSd § 2d AVRAG qualifiziert werden. Die für diese Ausbildung vom Arbeitgeber aufgewendeten Kosten können daher trotz entsprechender Ausbildungskostenrückersatzklausel im Dienstvertrag nicht vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

OGH 27. 11. 2012, 8 ObA 51/12a

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