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Zu viel ausbezahlte Abfertigung Neu - keine Rückzahlungspflicht bei gutgläubigem Verbrauch

ArbeitsrechtARD 6296/2/2013 Heft 6296 v. 1.2.2013

§ 17 BMSVG, § 69 Abs 2 ASVG - Hat eine Betriebliche Vorsorgekasse einem Arbeitnehmer nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses sein Abfertigungsguthaben gemäß § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG als Kapitalbetrag ausbezahlt und stellt sich nachträglich heraus, dass die Höhe des Kapitalbetrages falsch berechnet wurde, richtet sich die Beurteilung des Rückforderungsanspruchs der Vorsorgekasse nach arbeitsrechtlichen Kriterien.

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