vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2013

SozialversicherungsrechtARD 6290/15/2013 Heft 6290 v. 11.1.2013

Zusammenstellung der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2013 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

10,30

Behandlungsbeitrag nach dem BSVG (§ 80 Abs 2 BSVG)

8,73

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

5,30

 

Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt.

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

- für Alleinstehende

837,63

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.255,89

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

 
 

- für Alleinstehende

997,78

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.444,27

 

zusätzlich für jedes Kind

129,24

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

 
 

10 % der Kosten, mindestens

29,60

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 88,80 (bei Kindern € 29,60). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegstag (§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

 

- ab einem monatl. Bruttoeinkommen von € 837,64 bis € 1.419,01

7,24

 

- ab einem monatl. Bruttoeinkommen von € 1.419,02 bis € 2.000,40

12,41

 

- ab einem monatl. Bruttoeinkommen von € 2.000,41

17,58

 

Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation sind höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte