§ 34 EStG - Die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Besuch des Fitnessstudios medizinisch indiziert ist, eine ärztliche Verordnung zu einem Physiotherapeuten vorliegt und dieser zur weiteren Behandlung auf den Geräten des im selben Haus gelegenen Fitnessstudios die medizinisch indizierten Übungen vorführt, damit der Steuerpflichtige diese Übungen nach einem erstellten Übungsplan und unter Aufsicht des Therapeuten oder eines Heilmasseurs (Heilpraktiker oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person) selbst ausüben kann.