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Rückstellung für Nachschusspflicht an Pensionskasse

Lohnsteuer und AbgabenARD 6255/8/2012 Heft 6255 v. 20.8.2012

§ 9 Abs 1 Z 3 EStG, § 5 Z 3 lit a PKG - Nachschussverpflichtungen an Pensionskassen aus leistungsorientierten Verträgen sind nicht erst bei Kommunikation eines hinreichend konkretisierten Bedarfs vonseiten der Pensionskasse rückstellbar, sondern sobald feststeht, dass das von der Pensionskasse errechnete Deckungskapital (hier: wegen der unzutreffenden Annahme einer Verzinsung mit 6 % statt 3,5 %) für die Bedienung der auf sie übertragenen Pensionsverpflichtungen nicht ausreichend ist.

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