Amtl Verlautbarung Nr 94/2012 vom 7. 8. 2012
Mit der 2. Änderung der Satzung 2011 der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse werden mit 1. 9. 2012 die Pauschalbeträge für die Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsinstituten für physikalische Medizin sowie für CT- und MR-Untersuchungen erhöht.