§ 108e EStG - Wirtschaftsgüter können nur dann einen Anspruch auf die - im Jahr 2004 ausgelaufene - Investitionszuwachsprämie vermitteln, wenn sie „über einen längeren Zeitraum dem Betrieb als Anlagevermögen dienen“ (VwGH 20. 4. 2006, 2005/15/0156, ARD 5692/13/2006). Dieses Erfordernis wurde in der Spruchpraxis des UFS und vom BMF (Rz 8217a EStR 2000) uneinheitlich ausgelegt. In den jüngsten Folgeerkenntnissen hat der VwGH seine Ausführungen nun dahin gehend präzisiert, dass grundsätzlich die halbe Abschreibungsdauer einem solchen langfristigen Einsatz im Betrieb entspricht. Weiters sieht er ein (geringfügiges) Unterschreiten dieses 50%-Werts aufgrund besonderer betrieblicher (Re-)Investitionszyklen oder nachträglicher Unwägbarkeiten als unschädlich an.