§ 1, § 2 LVO - Im vorliegenden Fall übte der Berufungswerber neben seinem Hauptberuf als Koch die Tätigkeit als selbstständiger Finanzdienstleister aus (Vermittlung vertraglich festgelegter Kreditgeschäfte und des Erwerbs von Edelmetallen zwischen Kunden und seinem Vertragspartner), wobei er im Zeitraum 20. 11. 2007 bis 29. 4. 2011 einen Gesamtverlust von mehr als € 25.000,- erzielte. Die Ursachen für die Jahresverluste sah er va darin, dass er diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausübte und die Lage im Zeitpunkt seines Eintritts in das Geschäft schon von der Wirtschaftskrise geprägt war.