BMF 20. 4. 2012, BMF-010221/0263-IV/4/2012, EAS 3275
§ 99 EStG - Wirken im DBA-Ausland (insb Frankreich, England) ansässige Experten aufgrund von Werkverträgen auf freiberuflicher Basis an der Gestaltung inländischer Kunstausstellungen mit, so wird in der Regel der österreichische Veranstalter als Vertragspartner der ausländischen Experten gemäß § 99 Abs 1 Z 1 EStG zur Vornahme des Steuerabzuges verpflichtet sein, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BMF unter den weiten Begriff der in der genannten Gesetzesstelle angesprochenen „Unterhaltungsdarbietung“; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer „Unterhaltungsdarbietung“ wie etwa die Darbietung