§ 31 KBGG idF vor BGBl I 2007/76, § 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung - Hat die Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld die zu erwartenden Einkünfte aus ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit geprüft und grundsätzlich auch richtig kalkuliert, ist eine Überschreitung der maßgeblichen Zuverdienstgrenze durch die erzielten Einkünfte um 0,8 % dann „unvorhersehbar“ iSd (mittlerweile außer Kraft getretenen) KBGG-Härtefälle-Verordnung, wenn die zusätzlichen Einkünfte auf freiwillig vom Arbeitgeber gewährten Fahrtkostenzuschüssen beruhen und der Umstand, dass diese Fahrtkostenzuschüsse lohnsteuerpflichtig sind und daher zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören, aus den Gehaltsabrechnungen objektiv nicht erkennbar war.