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UFS: Neuer Hausrat für Familiensitz nach Entsendung - nicht abzugsfähig

Lohnsteuer und AbgabenARD 6245/8/2012 Heft 6245 v. 10.7.2012

UFS Wien 21. 3. 2012, RV/0604-W/11

§ 16 Abs 1 EStG - Wird ein Arbeitnehmer zeitlich befristet von seinem deutschen Arbeitgeber zur Dienstverrichtung nach Österreich entsendet, sind Aufwendungen in Zusammenhang mit angeschafftem Hausrat (hier: Vorhänge und Wäschetrockner) für die nunmehr als Familiensitz genutzte Wohnung weder als Umzugskosten noch als Kosten einer doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen.

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