OGH 29. 3. 2012, 9 ObA 160/11m
§ 4, § 10 UrlG - Im vorliegenden Fall war im Dienstvertrag zwischen den Streitparteien vorgesehen, dass der Arbeitgeber im Falle der Kündigung des Dienstverhältnisses berechtigt ist, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge und Gewährung des Resturlaubs vom Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dienstfrei zu stellen.