§ 10 Abs 2, § 12 Abs 2, § 26a Abs 7 KStG idF BGBl 1996/797 - Das als Folge der rückwirkenden Ausweitung der Steuerbefreiung für internationale Schachtelbeteiligungen mit dem AbgÄG 1996 zugleich entstehende Abzugsverbot für Fremdfinanzierungszinsen führte im Jahr 1996 zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff. In verfassungskonformer Auslegung gilt das Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG daher für Fremdkapitalaufwand des Jahres 1996 in jenen Fälle nicht, in denen gar keine steuerfreien Ausschüttungen innerhalb der Behaltefrist bezogen wurden.