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Neuer Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte

Neue VorschriftenARD 6244/1/2012 Heft 6244 v. 6.7.2012

BGBl II 2012/223, ausgegeben am 28. 6. 2012

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2012 (Entgeltbestimmung ab 1. 9. 2012) einen neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte festgesetzt. Der MLT gilt für ganz Österreich und für Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Tierarzt oder einer Tierärztegesellschaft stehen.

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