BGBl II 2012/223, ausgegeben am 28. 6. 2012
Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2012 (Entgeltbestimmung ab 1. 9. 2012) einen neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte festgesetzt. Der MLT gilt für ganz Österreich und für Tierärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Tierarzt oder einer Tierärztegesellschaft stehen.