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Energieabgabenvergütung - keine Berücksichtigung von SV-Beiträgen

Lohnsteuer und AbgabenARD 6243/9/2012 Heft 6243 v. 3.7.2012

§ 1 Abs 1 EAVG - Bei der Berechnung der Energieabgabenvergütung bzw des Nettoproduktionswerts darf die Zahlung von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung vom Antragsteller nicht als Vorleistung zum Ansatz gebracht werden, weil die Berechnung des Nettoproduktionswerts unmittelbar an den Umsatzbegriff des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG anknüpft und zwischen dem Dienstgeber und der Sozialversicherung keinerlei Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinn entsteht.

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