§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG - Da es sich bei der Maturaschule Dr. Roland GmbH um eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht handelt, stellt sie keine höhere Schule iSd § 227 Abs 1 Z 1 erster Satz ASVG dar. Die Zeiten des Besuchs der Maturaschule können daher nicht als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung anerkannt werden.
OGH 12. 4. 2012, 10 ObS 14/12z