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UFS: Keine 6-Monats-Frist für steuerfreie Tagesgelder

Lohnsteuer und AbgabenARD 6241/12/2012 Heft 6241 v. 26.6.2012

§ 3 Abs 1 Z 16b, § 26 Z 4 EStG - Wird ein Beamter für die Dauer eines Projekts - also zeitlich begrenzt - einer auswärtigen Dienststelle zugewiesen, ist zwar § 26 Z 4 EStG (2. Tatbestand, mehrtägige Dienstreise) für die Diäten nur für die erste Woche anwendbar, ab der zweiten Woche kann aber eine steuerbefreite Auszahlung aufgrund des § 3 Abs 1 Z 16b EStG (vorübergehender Einsatz) erfolgen. Entgegen der Verwaltungspraxis geht der UFS dabei nicht von einer Maximaldauer der Steuerfreiheit von 6 Monaten aus, sondern ist auch eine Dienstzuteilung von hier insgesamt etwa 18 Monaten als „vorübergehend“ iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG zu beurteilen.

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