Dr. Tamara Thöny, Referentin für Arbeitsrecht in der AK Vorarlberg
Aktuelles OGH-Urteil
Mit der Entscheidung OGH 20. 1. 2012, 8 ObA 74/11g, ARD 6240/4/2012, hat der OGH klargestellt, dass ein aus dem EWR- oder EU-Ausland nach Österreich überlassener Arbeitnehmer gemäß der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG umfassend und unmittelbar den Schutzbestimmungen des AÜG unterliegt, ungeachtet einer vertraglichen Rechtswahl oder des Ortes der gewöhnlichen Arbeitsverrichtung.